Stative
ALLGEMEINES
Unsere Stative erlauben den behälterunabhängigen
Einsatz unserer TURBO-Mixer.
Das Kleinststativ vom Typ STA1 ist ein Laborstativ zur Aufstellung
auf Tischen – max. Mischergewicht 18 kg.
Typ STA2 ist sowohl stationär als auch fahrbar und schwenkbar
lieferbar. Bei fahrbarer Ausführung kann der Stativfuß mit kleiner
Einfahrhöhe z.B. für Paletten ausgeführt werden. Das
Rührwerksgewicht ist auf max. 65 kg begrenzt.
Die Stative des Typs STA3 können in derselben Fußausführung
stationär, fahrbar und schwenkbar wie STA2 geliefert werden -
geeignet für Gewichte bis max. 150 kg.
Die TURBO-Mixer Stative STA4 sind für schwere Rührwerke nur in
stationärer Ausführung bis 400 kg lieferbar.
AUFBAU
STA1 als Labor- und Tischstativ besteht aus einem H-Fuß
pulverbeschichtet RAL 3000, einer Rundsäule und der passenden
Aufnahme für die Laborrührer, wahlweise mit Gasdruckfeder zur
Huberleichterung.
STA2 und STA3 werden in stationärer Ausführung mit einer
Bodenplatte, in der eine quadratische Laufsäule aus V2A eingepasst
ist, geliefert. An den Laufsäulen garantieren kugelgelagerte
Rührwerksaufnahmen ein reibungsloses Auf- und Abfahren der
angebauten Rührwerke. Mit einer Knebelschraube wird der Rollenbock
gesichert.
Bei fahrbarer Ausführung STA2 f und STA3 f besteht der Stativfuß aus
einer geschlossenen Rahmenkonstruktion mit zwei Bock- und zwei
Lenkrollen, die mit einem Zentralgestänge ein problemloses Fahren,
Lenken und Feststellen ermöglichen. Die Fußweite ist auf die
jeweilige Behältergröße abgestimmt.
STA4 wird in stabiler Bauweise je nach Belastung mit einer oder zwei
Edelstahl-Laufsäulen ausgerüstet und ist nur in stationärer
Ausführung lieferbar.
HUBVORRICHTUNGEN
Folgende Huberleichterungen bieten wir an:
Gegengewicht in der Laufsäule gelagert
Seilwinde mit Rücklaufsperre
elektrischer Spindelantrieb
pneumatischer Hubzylinder
SCHALTGERÄTE UND STEUERUNGEN
Bei elektrischen Hubvorrichtungen sind die zur
Sicherheitseinrichtung gehörenden Endschalter zur Hubbegrenzung im
Lieferumfang enthalten.
Zur Erleichterung Ihrer Installation empfehlen wir, die komplette
vorschriftsmäßige Steuerung mit der Anlage zu bestellen.UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFTEN
Nach den UVV dürfen Hubgeräte mit angebauten Rührwerken nur
betrieben werden, wenn durch Zwangsverriegelung sichergestellt ist,
dass Behälter eingefahren und Mischflügel im Behälter positioniert
sind.
Ferner muss eine Sicherung gegen das Ablassen der Last im freien Fall
vorhanden sein.
Bei explosionsgeschützten Stativen ist auf entsprechende
Materialauswahl zu achten und ein Potentialausgleich anzubringen.
Für nähere Einzelheiten bitte
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