Stative

ALLGEMEINES

Unsere Stative erlauben den behälterunabhängigen Einsatz unserer TURBO-Mixer.

Das Kleinststativ vom Typ STA1 ist ein Laborstativ zur Aufstellung auf Tischen – max. Mischergewicht 18 kg.

Typ STA2 ist sowohl stationär als auch fahrbar und schwenkbar lieferbar. Bei fahrbarer Ausführung kann der Stativfuß mit kleiner Einfahrhöhe z.B. für Paletten ausgeführt werden. Das Rührwerksgewicht ist auf max. 65 kg begrenzt.

Die Stative des Typs STA3 können in derselben Fußausführung stationär, fahrbar und schwenkbar wie STA2 geliefert werden - geeignet für Gewichte bis max. 150 kg.

Die TURBO-Mixer Stative STA4 sind für schwere Rührwerke nur in stationärer Ausführung bis 400 kg lieferbar.

AUFBAU

STA1 als Labor- und Tischstativ besteht aus einem H-Fuß pulverbeschichtet RAL 3000, einer Rundsäule und der passenden Aufnahme für die Laborrührer, wahlweise mit Gasdruckfeder zur Huberleichterung.

STA2 und STA3 werden in stationärer Ausführung mit einer Bodenplatte, in der eine quadratische Laufsäule aus V2A eingepasst ist, geliefert. An den Laufsäulen garantieren kugelgelagerte Rührwerksaufnahmen ein reibungsloses Auf- und Abfahren der angebauten Rührwerke. Mit einer Knebelschraube wird der Rollenbock gesichert.

Bei fahrbarer Ausführung STA2 f und STA3 f besteht der Stativfuß aus einer geschlossenen Rahmenkonstruktion mit zwei Bock- und zwei Lenkrollen, die mit einem Zentralgestänge ein problemloses Fahren, Lenken und Feststellen ermöglichen. Die Fußweite ist auf die jeweilige Behältergröße abgestimmt.

STA4 wird in stabiler Bauweise je nach Belastung mit einer oder zwei Edelstahl-Laufsäulen ausgerüstet und ist nur in stationärer Ausführung lieferbar.

HUBVORRICHTUNGEN


Folgende Huberleichterungen bieten wir an:

Gegengewicht in der Laufsäule gelagert
Seilwinde mit Rücklaufsperre
elektrischer Spindelantrieb
pneumatischer Hubzylinder

SCHALTGERÄTE UND STEUERUNGEN


Bei elektrischen Hubvorrichtungen sind die zur Sicherheitseinrichtung gehörenden Endschalter zur Hubbegrenzung im Lieferumfang enthalten.

Zur Erleichterung Ihrer Installation empfehlen wir, die komplette vorschriftsmäßige Steuerung mit der Anlage zu bestellen.

UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFTEN


Nach den UVV dürfen Hubgeräte mit angebauten Rührwerken nur betrieben werden, wenn durch Zwangsverriegelung sichergestellt ist, dass Behälter eingefahren und Mischflügel im Behälter positioniert sind.

Ferner muss eine Sicherung gegen das Ablassen der Last im freien Fall vorhanden sein.

Bei explosionsgeschützten Stativen ist auf entsprechende Materialauswahl zu achten und ein Potentialausgleich anzubringen.

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